Wien. Österreich schiebt dem Tachometer-Betrug einen gesetzlichen Riegel vor. Bislang war es einfach möglich, den Tachometer eines PKW oder LKW zu manipulieren. Mit der nächsten Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz im Frühjahr wird das nicht mehr möglich sein. Was kommt ist eine zentrale Datenbank, in der von jedem Fahrzeug akribisch der aktuelle Kilometerstand erfasst wird. Erfasst wird der Kilometerstand entweder bei den gesetzlich vorgeschriebenen Pickerl-Überprüfungen in Werkstätten oder bei Autofahrerclubs wie ÖAMTC oder Arbö oder wenn Fahrzeuge in Werkstätten repariert oder Services durchgeführt werden.
Strafen bis zu 5000 Euro bei Versäumnissen
Vergisst eine Werkstätte den Kilometerstand zu erfassen, wird das mit einer Strafe von 5000 Euro geahndet und im strengsten Fall kommt der Säumige für sechs Wochen in Haft. Der Tachometerbetrug ist den Autofahrerclubs schon lange ein Dorn im Auge und der österreichische Verkehrsminister Alois Stöger sieht in der Einführung der Datenbank und damit transparenten Monitoring der Kilometerleistung der Fahrzeuge einen wichtigen Beitrag zum Konsumentenschutz in Österreich. (mf)