Niederlande: Strafpunktesystem für Verkehrssünder

17.01.2006 17:33 Uhr

Neues Gesetz soll die Verkehrssicherheit auf den Straßen des Landes erhöhen

Den Haag. In den Niederlanden soll ein Strafpunktesystem für jene Führerscheininhaber eingeführt werden, die Verkehrsverstöße begehen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde heute erstmals im Verkehrsausschuss des Niederländischen Parlaments (Tweede Kamer) behandelt. Mit diesem System, das sich in gewissen Ansätzen auch am deutschen System orientiert, soll die Verkehrssicherheit auf den Straßen des Landes günstig beeinflusst werden. Zwar begrüßen die niederländischen Fachverbände des Logistik- und Transportgewerbes die Einführung eines solchen Systems „grundsätzlich“. Allerdings müsse das Gesetz in verschiedenen Bestandteilen gründlich nachgebessert werden, fordern die Verbände. So droht beispielsweise der Verlust des Führerscheins generell, wenn dessen Inhaber zwei schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen hat, worunter Delikte wie eine sehr gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitung, übermäßiger Alkoholkonsum oder das Begehen eines schweren Verkehrsunfalls fallen. Vorgesehen ist auch, dass der Führerschein bis zu zwei Jahre eingezogen werden kann. Bei noch längeren Zeiträumen droht die erworbene Fahrlizenz sogar gänzlich zu verfallen. Letzteres soll auch dann zutreffen, wenn es zu einem erneuten Fahrverbot kommt, das länger als ein Jahr währen soll. Für die beiden Fachverbände TLN und EVO geht vor allem der geplante Führerscheinentzug zu weit. Leidtragende seien nicht nur Berufskraftfahrer, sondern auch die Arbeitgeber. So müssten sie theoretisch dem betroffenen Arbeitnehmer für die Dauer des Führerscheinentzugs einen Ersatzarbeitsplatz anbieten. Doch das sei in der Praxis nur bedingt möglich. Damit drohten Kündigungen, die wiederum durch den Betroffenen im Rahmen von Arbeitsgerichtsklagen angefochten werden könnten. Hohe Abfindungen könnten die Firmen erheblich belasten. Auch sieht der Gesetzentwurf nicht vor, dass es ein Zentralregister gibt, in dem die exakten Punktestände der Führerscheininhaber hinterlegt sind, so dass sie von potenziellen Arbeitgebern im Vorwege einer Beschäftigung abgefragt werden könnten. Ebenfalls in der Kritik ist der – nach gegenwärtigen Erkenntnissen – sehr stark eingeschränkte Rechtsweg. Richter hätten demnach kaum Spielraum, den individuellen Fall zu bewerten und ein entsprechendes Strafmaß für den Fahrer/Führerscheininhaber festzulegen. (eha)

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