Neun Frachtflieger auf Belgiens „Schwarzer Liste“

29.08.2005 15:06 Uhr

Insbesondere gegen Fluggesellschaften aus Afrika wurde ein Start- und Landeverbot verhängt

Paris/Brüssel. Frankreich und Belgien haben nach der jüngsten Häufung von Flugzeugunfällen eine Liste mit verbotenen Fluggesellschaften veröffentlicht. In Frankreich seien Air Koryo aus Nordkorea, die amerikanische Air Saint-Thomas, International Air Service aus Liberia und Lineas AER aus Mosambik sowie Phuket Airlines aus Thailand von dem Start- und Landeverbot betroffen, hieß es auf der Internetseite der zivilen französischen Luftfahrtbehörde DGAC. In Belgien unterliegen neun Fluggesellschaften, die Luftfracht transportieren, einem Start- und Landeverbot. Passagierflieger stehen nicht auf der so genannten Schwarzen Liste der belgischen Behörden. Ein Flugverbot „aus Gründen der operationellen Sicherheit“ wurde demnach gegen Africa Lines (Zentralafrikanische Republik), Air Memphis (Ägypten), Air Van Airlines (Armenien), Central Air Express (Demokratische Republik Kongo), I.C.T.T.P.W. (Libyen), International Air Tours Limited (Nigeria), Johnsons Air Limited (Ghana), Silverback Cargo Freighters (Ruanda) und South Airlines (Ukraine) verhängt. „Es handelt sich um Gesellschaften, die einen Antrag auf Start und Landung in Belgien gestellt haben, aber denen dies wegen Unfällen oder Problemen bei Kontrollen verweigert wurde“, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums in Brüssel. Sobald eine betroffene Gesellschaft klar mache, dass den Problemen Rechnung getragen wurde, könne der Status wieder geändert werden. Frankreichs Verkehrsminister Dominique Perben sagte, bei der Veröffentlichung habe es „keine diplomatischen Rücksichten“ gegeben. Von dieser Veröffentlichung erhoffe er sich eine „Beschleunigung europaweiter Initiativen“, sagte Sicherheitsdirektor der DGAC Maxime Coffin. Ferner setze er auf den guten Willen der betroffenen Länder, die Kontrollen der Gesellschaften auf ihrem Staatsgebiet zu verbessern. Die meisten dieser Verbote wurden im vergangenen Jahr ausgesprochen. Das Verbot für Air Koryo geht auf April 2001 zurück. Die Bundesregierung hat eine eigenständige nationale Liste mit verbotenen Fluggesellschaften abgelehnt, sich jedoch für eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene ausgesprochen. Zur französischen Liste sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums, dass keine der dort aufgeführten Fluggesellschaften nach Deutschland fliege. Frankreich ist nicht so weit gegangen wie Großbritannien und die USA, die auf ihren Schwarzen Listen auch Namen von Ländern veröffentlichen, die für Nachlässigkeit bei Flugzeug-Kontrollen bekannt sind. Das französische Parlament hatte in einem Bericht über Flugsicherheit im Juli 2004 30 Risiko-Länder angeprangert, darunter in Zypern, Ungarn und Portugal. Die EU-Kommission will Ende 2005 oder Anfang 2006 eine Liste mit Fluggesellschaften vorlegen, die in einzelnen Mitgliedstaaten nicht starten oder landen dürfen. Ein einheitliches Vorgehen aller 25 EU-Staaten ist bisher nicht geregelt. (dpa)

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