Brüssel/Belgien. Die EG-Verordnung 561/2006 zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer wurde heute im EG-Amtsblatt L 102 veröffentlicht und trat damit in Kraft. Sie ersetzt die seit über zwanzig Jahren geltende Sozialverordnung 3820/85 und ändert die Verordnungen 3821/85 und 2135/98. Im dreizehnseitigen Rechtstext ist auch festgelegt, dass zwanzig Tage nach seiner amtlichen Veröffentlichung - also am 1. Mai 2006 - neue Lastwagen über 3,5 Tonnen und neue Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen in allen EU-Ländern mit dem digitalen Tachographen ausgerüstet sein müssen. Alle anderen Bestimmungen der neuen EU-Fahrerverordnung müssen erst ab 11. April 2007 angewendet werden. Dieser Stichtag gilt auch für die neue EG-Richtlinie 2006/22 zur Kontrolle der Durchführung der Verordnung. Sie ersetzt die Richtlinie 88/599 von 1988. In einer Erklärung bekunden EU-Kommission und Unionsstaaten ihren gemeinsamen Willen, alles zu tun, damit das internationale AETR-Abkommen innerhalb von zwei Jahren an die neue Sozialverordnung angepasst wird. Damit würde sie auch für Fahrer aus Drittstaaten gelten. Gelinge dies nicht, werde die Kommission dieser Situation mit „angemessenen Maßnahmen“ Rechnung tragen, heißt es in der Erklärung zur Verordnung. Die Rechtstexte der beiden neuen Gesetze finden sich im Internet-Hauptportal der Europäischen Union. (dw)
Neues Fahrer-Sozialpaket in Kraft
Digitaler Tachograf wird zum 1. Mai 2006 Pflicht: Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten im EG-Amtsblatt veröffentlicht