Köln. Transport- und Speditionsbetriebe müssen ab 2011 ihre Förder- und De-Minimis-Anträge auf elektronischem Wege bei der Bewilligungsstelle (Bundesamt für Güterverkehr) stellen. Nur alternativ ist noch die Übersendung des Antrags in der bisherigen From vorgesehen. Das kündigte Frank Faßbender vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf einer Tagung des Gesamtverbandes VerkehrsgewerbeNiedersachsen vor (GVN) an. Seit 22. November ist das System auf der BAG-Homepage im Internet für beide Förderprogramme freigeschaltet. Das BAG verspreche sich dadurch eine noch schneller Abwicklung der Anträge. (eh)
Neues elektronisches BAG-Antragsverfahren 2011
BAG will damit die Abwicklung der De-Minimis und Förderanträge beschleunigen