Die reformierten Versandverfahren für den europäischen Lkw-Verkehr haben jetzt auch einen neuen Zollkodex bekommen. Die Verordnung dazu konnte angenommen werden, weil es auch in zweiter Lesung Übereinstimmung zwischen Parlament und Ministerrat der EU gab. Damit existiert eine einheitliche Rechtsgrundlage zur elektronischen Zollabfertigung. Eingeführt wird ein Konzept zum „Schutz des guten Glaubens" für jene, die Waren im Rahmen von Präferenzabkommen importieren. Es schützt vor Betrug mit falschen Ursprungszeugnissen, mit denen niedrigere Einfuhrzölle erschwindelt werden können. Diese Regeln wurden möglich, nachdem die EU-Kommission gedroht hatte, ihren Vorschlag zurückzuziehen, wenn nicht schärfere Maßnahmen gegen die massive Zollkriminalität akzeptiert würden. Der Akteur muss die Unterlagen nicht mehr beim Zoll vorlegen, sondern kann sie bei sich aufbewahren. (dw)
Neuer Zollkodex für Lkw-Transit
Schutz vor Betrug durch falsche Ursprungszeugnisse