Berlin. Die Bundesregierung plant, durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bereits ab März 2005 verbesserte Rückspiegel für alle neu zugelassenen LKW vorzuschreiben. Die entsprechende europäische Richtlinie, die spätestens 2007 in Kraft treten soll, wird damit in Deutschland schon zwei Jahre früher umgesetzt. Eine Nachrüstpflicht für ältere LKW wird es allerdings nicht geben, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der VerkehrsRundschau. Anlässlich einer Informationsveranstaltung zur Thematik des toten Winkels in Berlin hat Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) erneut auf die Sicherheitsproblematik durch nicht einsehbare Bereiche bei LKW im Straßenverkehr hingewiesen. "Wir müssen die Gefahr des toten Winkels minimieren", sagte der Minister. Die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke stellte klar, dass das Bundesverkehrsministerium nicht vorschreiben werde, welches Spiegelmodell eingebaut werden soll. "Wir schreiben Soll-Sichtbereiche vor, die erfüllt werden müssen." Gleichzeitig begrüßte Gleicke den Beitrag der Automobilindustrie zur Beseitigung des Problems. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) stellte in Berlin ein neues Spiegelsystem vor, das den Anforderungen der EU-Richtlinie genügt und den toten Winkel bei abbiegenden LKW vollständig erfasst. Der VDA-Geschäftsführer Thomas Schlick wies auf die freiwillige Selbstverpflichtung der LKW-Hersteller hin, bereits ab September 2004 bei LKW über 7,5 Tonnen die neuen Spiegelsysteme serienmäßig einzusetzen. (diwi)
Neue LKW-Spiegel werden ab März 2005 Pflicht
Nachrüstpflicht für bereits zugelassene LKW besteht nicht