Berlin. Die neuen Brief- und Zustelldienste sehen sich im Wettbewerb mit der Deutschen Post durch die Bundesregierung weiter massiv behindert. Es gebe bislang nur eine scheinbare Liberalisierung des Postmarktes, kritisierte der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), Florian Gerster, heute in Berlin. Firmen wie PIN und TNT sowie der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) setzten nun bei der Abwehr des Post-Mindestlohnes auf die Gerichte: „Wir geben uns nicht geschlagen“, sagte Gerster. Ein Dorn im Auge ist den privaten Postkonkurrenten neben dem von ihnen als „überhöht“ abgelehnten Post-Mindestlohn auch die Mehrwertsteuerbefreiung für den ehemaligen Staatsmonopolisten. Gerster warf Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) dabei eine unverantwortliche „einseitige Parteinahme“ zugunsten der Post vor. Steinbrück will der Post als Universaldienstanbieter - anders als Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) - das Steuerprivileg belassen. Private Unternehmen sollen dieses aber nach Steinbrücks Vorstellungen auch erhalten, wenn sie Universaldienste anbieten. Dazu sehen sie sich aber nicht in der Lage. Der „Schutzzaun“ des Steuerprivilegs verlängere nur die Wettbewerbsverzerrung und müsse fallen, forderte Gerster. Es gehe nicht an, dass die Post Milliardengewinne einfahre und dabei noch steuerlich privilegiert werde. In dem Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht wollen die Post-Konkurrenten klären lassen, dass für sie trotz des gesetzlich verordneten Branchen-Mindestlohnes von bis zu 9,80 Euro der eigene - niedrigere - Tarifvertrag gilt. Darin sind Lohnuntergrenzen von 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen vereinbart. Gerster forderte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) auf, diese Tarife endlich für allgemeinverbindlich zu erklären. Dann könnten zehntausende neuer Arbeitsplätze entstehen. Andernfalls stünden die bereits geschaffenen 46.000 Stellen auf der Kippe.
Neue Briefdienste setzen auf Justiz
Die Konkurrenten der Deutschen Post ziehen nicht nur wegen der Mehrwertsteuerbefreiung des Ex-Monopolisten vor Gericht, sondern auch wegen des festgesetzten Mindestlohns.