Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für den Weiterbau der Autobahn 44 in Nordhessen freigemacht. Die Richter wiesen am Donnerstag in Leipzig eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Hessen ab. Die Umweltschützer hatten den Planfeststellungsbeschluss für das 7,2 Kilometer lange Teilstück zwischen Waldkappel und Hoheneiche als rechtswidrig bemängelt. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. (Az.: BVerwG 9 A 22.11)
Die geplante Trasse halte naturschutzrechtlichen Einwänden stand und verstoße auch nicht gegen Artenschutzrecht, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Die Autobahn verläuft in unmittelbarer Nähe von zwei Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten. Der BUND sah etwa den Kammmolch und die Gelbbauchunke bedroht. Aus Sicht der Bundesverwaltungsrichter haben die A44-Planer allerdings ausreichende Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen.
Die A44 ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr.15. Sie soll Hessen mit Thüringen verbinden. Der BUND zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Man hoffe nun auf eine politische Neubewertung des umstrittenen Autobahnprojekts, da die Verkehrsprognosen seit Jahren rückläufig seien, hieß es in einer Mitteilung. (dpa)