Mauterstattung: Tiefensee gegen EuGH-Klage

10.03.2006 10:26 Uhr

Im Vorfeld des Spitzengesprächs zwischen Speditions- und Transportverbänden sowie dem Bundesverkehrsminister spricht sich Tiefensee für Steuerentlastungen aus

Berlin. Klage vor Europäischen Gerichtshof (EuGH) unwahrscheinlich: Im Streit um die von der Bundesregierung versprochenen Mautkompensation für deutsche Fuhrunternehmen zeichnet sich jetzt eher KFZ-Steuerentlastungen und Förderungen für abgasarme LKW ab. Die damit verbundene Entlastung um 250 Millionen Euro sei erfolgversprechender als eine Klage beim EuGH gegen die EU-Kommission, verlautete aus Regierungskreisen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte bereits zuvor vorgeschlagen, für Lastwagen die KFZ-Steuer um 150 Millionen Euro zu senken und den Kauf abgasarmer Lastwagen mit insgesamt 100 Millionen Euro zu fördern. Die Maut für Lastwagen dürfte damit Anfang 2007 voraussichtlich allgemein nicht von 12,4 Cent je Kilometer auf 15 Cent steigen, wie bisher vorgesehen, sondern darunter bleiben - es sei denn es würden per Gutachten höhere Wegekosten festgestellt. Dies dürfte das Thema bei dem heutigen Treffen des Ministers mit Vertretern des Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) sowie des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Berlin sein. Das Verkehrsministerium bestätigte das geplante Gespräch. Beide Verbände hatten ausdrücklich verlangt, die Klagemöglichkeit offen zu lassen, Tiefensee hatte zugesagt, alle Alternativen nochmals prüfen zu lassen. Endgültige Beschlüsse werden noch nicht erwartet. Kritik an einer frühzeitigen Bevorzugung der Förderalternativen statt der Klage waren auch von der CDU/CSU gerügt worden. Diese Alternativen - Steuer - und Ökoförderung - würden von Brüssel mitgetragen und auch innerhalb der Bundesregierung abgeklärt. Dem Vernehmen nach haben erneute Rechtsprüfungen der Bundesregierung und intensive Gespräche der Ministeriumsexperten des Verkehrsministeriums mit den Steuerexperten der EU-Kommission und dem Direktorium für Transport und Energie Tiefensee in seiner Befürchtung bestärkt: Danach hätte selbst bei einem Erfolg der Klage beim EuGH in Luxemburg die EU-Kommission immer noch die Möglichkeit, neue Begründungen für ihre Position der angeblichen Diskriminierung der zwar auf Autobahnen Deutschlands rollenden, aber nicht dort tankenden Lastwagen nachzuschieben. Weitere Gerichtsgänge mit unsicherem Ausgang wären die Folge. Ein erste Sieg in Luxemburg hätte damit keinen Bestand. (dpa/sb)

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