Kratzer, Dellen oder abgenutzte Sitze – bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kommt es häufig zum Streit über die Bewertung von Schäden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart setzt nun klare Grenzen für Nachforderungen von Leasinggesellschaften. Die Richter stellten klar, dass nicht jede Gebrauchsspur als Schaden gewertet werden darf und pauschale Abrechnungen auf Basis von Reparaturkosten unzulässig sind. Der Beitrag zeigt, welche Rechte Leasingnehmer haben, worauf bei der Fahrzeugrückgabe zu achten ist und warum eine sorgfältige Dokumentation viel Geld sparen kann.
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