Dortmund/Düsseldorf. Dies teilte das Gericht am Donnerstag auf Anfrage mit. Der derzeit arbeitslose Lokführer hatte am ersten Streiktag Anfang Juli in Nordrhein-Westfalen einen leeren Intercity-Zug auf einer eingleisigen Strecke stehen gelassen. Ihm wirft die Bahn einen Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen vor. Der Mann sei zweieinhalb Stunden nicht erreichbar gewesen, sagte ein Bahn-Sprecher in Berlin. Der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft GDL in Nordrhein-Westfalen, Frank Schmidt, äußerte die Hoffnung, „dass bis dahin der Tarifkonflikt beendet ist und die Bahn dann die Kündigung nicht mehr aufrechterhält.“ Der Lokführer werde von der GDL anwaltlich betreut. Nach Schmidts Angaben hat die Bahn in NRW bislang knapp 50 Lokführer abgemahnt. Nach Angaben des Bahnsprechers gibt es derzeit bundesweit insgesamt rund 50 Abmahnungen sowie neben dem Fall in NRW eine weitere fristlose Kündigung eines Lokführers in Berlin.
Lokführer wegen Streik gekündigt
Mit der fristlosen Kündigung eines Lokführers nach einem Streik befasst sich das Arbeitsgericht Dortmund am 12. Dezember.