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LKW-Verkehr mit Frankreich: Niederländer fordern 44 Tonner für landwirtschaftliche Erzeugnisse

07.10.2011 12:24 Uhr
LKW-Verkehr mit Frankreich: Niederländer fordern 44 Tonner für landwirtschaftliche Erzeugnisse
In Frankreich sind zwar seit Jahresbeginn 44 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt sind, das jedoch nur bei Kabotage-Transporten
© Foto: VDA

Gemeinsamer Brief verschiedener Organisationen an die EU-Kommission / Fachverband TLN spricht von Verstoß gegen die Wettbewerbsgleichheit in der EU

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Zoetermeer. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit Frankreich müssen für LKW künftig 44 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht für bestimmte Güter gelten. Derzeit sind es lediglich 40 Tonnen. Dafür treten neben dem niederländischen Güterkraftverkehrs- und Logistik-Verband TLN auch verschiedene Organisationen der niederländischen Tier- und Mischfutter-Industrie bei der EU-Kommission ein.

Der TLN weist in seinem Brief an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas darauf hin, dass in Frankreich zwar seit Jahresbeginn 44 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt sind, das jedoch nur bei Kabotage-Transporten. Fahre aber zum Beispiel ein niederländischer LKW nur für einen einmaligen grenzüberschreitenden Transport nach Frankreich – und wieder zurück – dürfe er lediglich 40 Tonnen auf die Waage bringen. Anders sehe es in den Benelux-Ländern aus. Hier könne ein französischer LKW auch bei einem reinen grenzüberschreitenden Transport sehr wohl mit bis zu 44 Tonnen unterwegs sein. Doch was im Benelux-Raum möglich sei, das müsse auch in Frankreich erlaubt sein, meinen der TLN und die Branchenorganisationen.

Für sie ist die bisherige Weigerung der zuständigen Fachbehörden, das Maximalgewicht auf 44 Tonnen generell zu bringen, keine reine Sachentscheidung, sondern ein Stück „Wettbewerbsdiskriminierung". Das aber bedeute nichts anderes als ein Verstoß gegen einschlägiges EU-Recht, argumentiert der TLN weiter.

Der niederländische Verband verweist zudem darauf, dass seine Forderung auch von Fach-organisationen außerhalb der Niederlande mitgetragen wird. So hatte der niederländische Verband bereits vor Monaten einen ähnlichen Vorstoß in Frankreich unternommen, der von verschiedenen belgischen Güterkraftverkehrsverbänden sowie der französischen Verlader-Organisation AUTF mitgetragen wurde. (eha) 

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KOMMENTARE


Politiker

10.10.2011 - 19:31 Uhr

Wo ist der Unterschied, wenn ich vom LKW mit 44 t Maschinenteile oder Landwirtschaftsgüter überfahren werde? Bricht die Brücke nur bei Industriegut ein und hält stand bei der Kartoffelladung?


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