Leipzig. Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht im Oktober der bereits laufende Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle auf dem Prüfstand. Das Gericht verhandelt über drei Musterklagen gegen den Ausbau zu einem Drehkreuz im Luftfrachtverkehr mit 24-Stundenbetrieb. Als Termine wurden der 24. und 25. Oktober und falls erforderlich der 26. Oktober zur mündlichen Verhandlung festgesetzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Gegner des Projektes wollen mit ihren Klagen den Bau der neuen Start- und Landebahn Süd verhindern. Das rund 290 Millionen teure Projekt ist Grundlage für die Ansiedlung der Post-Tochter DHL. Bis 2008 sollen am Standort mehr als 10.000 Arbeitsplätze entstehen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem Eilverfahren bereits im Mai 2005 keine Gründe für einen Stopp gesehen hatte, war mit dem Bau begonnen worden. Gegen den Flughafenausbau macht sich eine Bürgerinitiative stark. Anwohner befürchten unzumutbare Lärmbelästigungen. In der nun anstehenden Hauptsache-Verhandlung wird das Ausbauvorhaben insgesamt geprüft. Das Gericht hat zu entscheiden, ob es bei seiner im Eilverfahren geäußerten Einschätzung bleibt, wonach die grundlegenden Voraussetzung für die Umsetzung des Bauvorhaben gegeben sind. Anschließend wird geprüft, ob die bisher vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichend oder Nachbesserungen nötig sind, etwa durch nächtliche Betriebsbeschränkungen oder stärkere Schallschutzmaßnahmen. Zu Jahresbeginn hatte das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld unter Auflagen genehmigt. (dpa/sb)
Leipzig/Halle: Bundesgericht verhandelt Klagen gegen Flughafenausbau
Luftfrachtverkehr im 24-Stundenbetrieb: Anwohner befürchten unzumutbare Lärmbelästigung