Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil

16.05.2006 00:00 Uhr

Vergütung für Gutachten über Unfallschaden kann sich an Schadenshöhe richten

Beim Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über einen Kraftfahrzeugunfallschaden handelt es sich um einen Werkvertrag. Ist zwischen den Parteien keine bestimmte Vergütung vereinbart und besteht keine Taxe, schuldet der Auftraggeber die übliche Vergütung. Diese kann sich an der Schadenshöhe orientieren. (aru) BGH Urteil vom 4. April 2006 AZ: X ZR 80/05 und X ZR 122/05

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