Beim Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über einen Kraftfahrzeugunfallschaden handelt es sich um einen Werkvertrag. Ist zwischen den Parteien keine bestimmte Vergütung vereinbart und besteht keine Taxe, schuldet der Auftraggeber die übliche Vergütung. Diese kann sich an der Schadenshöhe orientieren. (aru) BGH Urteil vom 4. April 2006 AZ: X ZR 80/05 und X ZR 122/05
Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil
Vergütung für Gutachten über Unfallschaden kann sich an Schadenshöhe richten