Kurz und bündig: Das Versicherungsurteil

21.03.2006 00:00 Uhr

Zuständige Versicherung bei Schäden durch das Öffnen eines Garagentors

Betätigt ein Kraftfahrer per Funk ein elektrisches Garagen- oder Werkstor, um mit seinem Fahrzeug hindurchzufahren, und kommt durch das Öffnen ein anderes Fahrzeug zu Schaden, so ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und nicht die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers dafür eintrittspflichtig. (aru) LG Saarbrücken Urteil vom 30. Juni 2005 Aktenzeichen: 12 S 6/05

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