Kurz und bündig: Das Verkehrsrechtsurteil

10.07.2006 00:00 Uhr

Kollision mit Straßenbahn

Kommt es auf einer Kreuzung zu einer Kollision zwischen einer Straßenbahn und einem PKW und kann nicht geklärt werden, wer freie Fahrt hatte, so ist wegen der von einer Straßenbahn ausgehenden größeren Betriebsgefahr eine Haftungsverteilung von 40:60 zu Lasten des Straßenbahnbetreibers auszugehen. (aru) OLG Celle Urteil vom 21. Februar 2006 AZ: 14 U 121/05

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