Der Kläger, ein Diplom-Soziologe, hatte sich auf eine Stelle, die für eine "Chefsekretärin" ausgeschrieben war, beworben. Seine Gehaltsvorstellung dabei: 52.000 Euro pro Jahr bei einer 40-Stunden-Woche. Nachdem die Arbeitgeberin die Stelle anderweitig vergeben hatte, klagte der Mann wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung auf Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht Berlin wies die Klage ab: Wer sich wie der Kläger bewerbe, ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zu haben, und dabei auch noch völlig überzogene Gehaltsvorstellungen äußere, der bewerbe sich nicht ernsthaft um die ausgeschriebene Stelle. Eine Entschädigung könne der Kläger deshalb nicht verlangen. (pop/aru) LAG Berlin Urteil vom 30. März 2006 Aktenzeichen: 10 Sa 2395/05
Kurz und bündig: Das Arbeitsrechtsurteil
Keine geschlechtsbezogene Diskriminierung bei nicht ernst gemeinter Bewerbung