Wer im Einstellungsgespräch gegenüber seinem potenziellen neuen Arbeitgeber nicht die Wahrheit sagt, riskiert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main bestätigte jetzt die ordentliche Kündigung eines Angestellten noch während der Probezeit. Der Mann hatte im Bewerbungsgespräch mit dem Personalleiter verschwiegen, dass er seinen alten Arbeitsplatz wegen des Verdachts finanzieller Unregelmäßigkeiten im Betrieb verloren hatte und deswegen auch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anhängig war. Der Bewerber hatte trotz ausdrücklicher Nachfrage des Personalleiters gelogen. Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 15. Februar 2007 Aktenzeichen: 1 Ca 6262/06
Kurz und bündig: Das Arbeitsrechtsurteil
Ein Bewerber, der im Einstellungsgespräch lügt, riskiert die Kündigung