Die Erhebung der Gewerbesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich und verstößt auch nicht gegen den EU-Vertrag. Denn auch in den anderen Mitgliedsstaaten sind besondere zusätzliche Belastungen der gewerblichen Einkünfte bekannt bzw. es existieren wegen der nicht harmonisierten direkten Steuern höhere Steuersätze bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Bundesfinanzhof 18. September 2003 Aktenzeichen: X R 2/00
Kurz+Bündig: Zulässige Belastung
Erhebung der Gewerbesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich.