Kurz+Bündig: Weihnachtsgeld trotz Kündigung

28.01.2004 00:00 Uhr

Ausscheiden des Arbeitnehmers aus einem Unternehmen noch vor Weihnachten.

Auch wenn Arbeitnehmer noch vor Weihnachten aus einem Unternehmen ausscheiden, steht ihnen anteilig Weihnachtsgeld zu, sofern der Arbeitsvertrag oder dessen Auslegung ergibt, dass es als echter Gehaltsbestandteil – also als 13. Monatsgehalt - und nicht nur als bloße Gratifikation und damit freiwillig ausbezahlt wird. Bundesarbeitsgericht 21. Mai 2003 Aktenzeichen: 10 AZR 408/02

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