Auch wenn Arbeitnehmer noch vor Weihnachten aus einem Unternehmen ausscheiden, steht ihnen anteilig Weihnachtsgeld zu, sofern der Arbeitsvertrag oder dessen Auslegung ergibt, dass es als echter Gehaltsbestandteil – also als 13. Monatsgehalt - und nicht nur als bloße Gratifikation und damit freiwillig ausbezahlt wird. Bundesarbeitsgericht 21. Mai 2003 Aktenzeichen: 10 AZR 408/02
Kurz+Bündig: Weihnachtsgeld trotz Kündigung
Ausscheiden des Arbeitnehmers aus einem Unternehmen noch vor Weihnachten.