Wer wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes verurteilt wird, muss in den Urteilsgründen zumindest nachlesen können, aus welchen Umständen angenommen wurde, dass die Ampel schon mindestens drei Sekunden auf Rot stand, als in den Kreuzungsbereich eingefahren wurde. Bayerisches Oberstes Landesgericht 20. Mai 2003 Aktenzeichen: 2 ObOWi 210/03
Kurz+Bündig: Unzureichend begründet
Qualifizierter Rotlichtverstoß