Kurz + Bündig: Unerwünschte Hinweise

17.10.2004 00:00 Uhr

Verbot für private Radarwarner

Wer andere Verkehrsteilnehmer mit Schildern oder Handzeichen vor Radaranlagen warnt, kann von den zuständigen Behörden unter Androhung eines Zwangsgeldes zum Unterlassen aufgefordert werden. Denn im Gegensatz zu den entsprechenden Radio-Durchsagen, die als allgemeiner Appell an die Einhaltung von Tempolimits gelten, wird durch ein solches Verhalten eine Verkehrsüberwachung konkret beeinträchtigt. Verwaltungsgericht des Saarlands 17. Februar 2004 Aktenzeichen: 6 F 6/04

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