Tattagprinzip beim Punktsystem Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn das Punktekonto des Betroffenen 18 Punkte oder mehr aufweist. Dabei kommt es bei der Feststellung des Punktestandes bzw. bei der Berechnung, wann die 18 Punkte erreicht oder überschritten wurden, auf den Tag der Begehung des Verkehrsverstoßes an. Oberverwaltungsgericht Weimar 12. März 2003 Aktenzeichen: 2 EO 688/02
Kurz + Bündig: Tattagprinzip beim Punktsystem
Bei Feststellung des Punktestands zählt Tag des Verkehrsverstoßes