Ein Arbeitnehmer, der mit dem Schlusszeugnis seines Arbeitgebers nicht zufrieden ist, muss vor Gericht diejenigen Tatsachen darlegen und beweisen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen, als die bereits vom Arbeitgeber bescheinigte gut durchschnittliche Leistung. Bundesarbeitsgericht 14. Oktober 2003 Aktenzeichen: 9 AZR 12/03
Kurz + Bündig: Streit um das Arbeitszeugnis
Beweislast beim qualifizierten Zeugnis