Kurz + Bündig: Nur Wertinteresse wird ersetzt

13.04.2004 00:00 Uhr

Kein grundsätzliches Wahlrecht mehr bei wirtschaftlichem Totalschaden

Liegt nach einem Verkehrsunfall ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug des Geschädigten vor, hat dieser nicht mehr das grundsätzliche Wahlrecht zwischen der Wiederherstellung des Fahrzeugs oder den dafür erforderlichen Geldbetrag. Vielmehr kann der Geschädigte auf Wertersatz verwiesen werden. Amtsgericht Hameln 9. Juli 2003 Aktenzeichen: 32 C 93/03

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