Ist nach einem Verkehrsunfall ein Totalschaden am Fahrzeug eingetreten, ist bei der Schadensabrechnung die Mehrwertsteuer nicht zu ersetzen. Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Amtsgericht Amberg 8. Mai 2003 Aktenzeichen: 2 C 1520/02
Kurz + Bündig: Nicht erstattungsfähig
Keine Mehrwersteuer bei Totalschaden