Beschädigen mehrere Kinder beim Spielen gemeinsam ein Fahrzeug und entsteht dabei ein hoher Schaden, können sie unter Umständen auch unabhängig vom jeweiligen Verursachungsbeitrag gemeinschaftlich vom Geschädigten in die Haftung genommen werden. Oberlandesgericht Koblenz 27. Juni 2003 Aktenzeichen: 10 U 998/02
Kurz+Bündig: Mitgehangen - mitgefangen
Beschädigung eines Fahrzeuges durch spielende Kinder.