Ein Abschleppunternehmen, das im Rahmen der Pannenhilfe im Auftrag des ADAC ein Fahrzeug eines Mitglieds abschleppt und dabei beschädigt, muss dem Fahrzeugeigentümer nach frachtrechtlichen Bestimmungen Schadensersatz leisten. Oberlandesgericht Köln 29. Juli 2003 Aktenzeichen: 3 U 49/03
Kurz + Bündig: Frachtvertrag beim Abschleppen
Schadensersatz nach frachtrechtlichen Bestimmungen