Wer als letzter in einer Fahrzeugkolonne mit einem Lkw fährt und die Verkehrslage nicht überblicken kann, darf nicht überholen. Insbesondere darf nicht darauf vertraut werden, dass der vorausfahrende Lkw nur links blinkt, um ein mögliches Überholen für die nachfolgenden Fahrzeuge anzuzeigen. Oberlandesgericht Rostock 6. August 2003 Aktenzeichen: 8 U 72/03
Kurz+Bündig: Falsch verstandenes Blinken
Überholungsverbot in Fahrzeugkollonne