Berlin. Auch gilt künftig, dass der Wert der zurückgeschickten Ware mindestens 40 Euro betragen muss, damit für den Verbraucher kein Porto anfällt. Unberührt bleiben Fälle, bei denen die Ware nicht dem bestellten Artikel entspricht. Diese Sendungen können auch weiterhin ohne jede Einschränkung auf Kosten des Versandhändlers zurückgegeben werden. Die bisherige Regelung ermöglichte es dem Verbraucher, Artikel aus einer Warensendung mit einem Bestellwert von mehr als 40 Euro innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu Lasten des Versandhändlers zurückzusenden. Der Handel hatte eine missbräuchliche Nutzung beklagt.
Künftig Porto für Rücksendung unbezahlter Ware
Kunden von Versandhäusern und Internethändlern können künftig nur noch Waren kostenfrei zurücksenden, die sie vorher bezahlt oder zumindest angezahlt haben. Auf diesen Kompromiss hat sich der Vermittlungsausschuss geeinigt.