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Kommentar der Woche: Im Visier der Justiz

27.03.2008 17:40 Uhr
Kathrin Petersen
© Foto: VR

Der Fall Betz und die Folgen: VR-Redakteurin Kathrin Pertersen analysiert das Thema der Woche

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Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist verkündet. Spediteur Thomas Betz ist zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und 2,16 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt. Die Branche hatte den Prozess, der eineinhalb Jahre dauerte und in dem rund 600 Ermittlungsordner und 16.000 Beweismittel zusammenkamen, mit Spannung verfolgt. Denn schließlich ging es unter anderem um die entscheidende Frage, wo ein international aufgestelltes Unternehmen die Sozialabgaben für ausländische Fahrer zahlen muss. Die lange Prozessdauer im Fall Betz hat gezeigt, wie kompliziert diese Thematik und wie schwierig es für Gerichte ist, die komplexen Strukturen im internationalen Gütertransport zu durchschauen. Ob das Strafgericht diesen Anforderungen gerecht geworden ist, bleibt für Prozessbeobachter eine offene Frage. Der Mammutprozess zumindest brachte – so selbst der O-Ton des Landgerichts Stuttgart – die Wirtschaftsstrafkammern an „die Grenze der Belastbarkeit“. Auch die Belastbarkeitsgrenzen von Thomas Betz wurden ausgereizt. Es ist daher verständlich, dass er den „Albtraum“, wie es Betz-Geschäftsführungssprecher Andreas Bunz im Interview mit der VerkehrsRundschau bezeichnet, durch eine Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft beendet hat. Ob das bisher nur mündlich verkündete Urteil die dringend erwartete Rechtssicherheit für die Speditionsbranche in der Frage der Sozialversicherungspflicht bringen wird, hängt insbesondere von der schriftlichen Urteilsbegründung ab, die noch nicht vorliegt. In der Sache wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Rechtsstreit nicht durch einen so genannten Deal beendet worden wäre. Möglicherweise wäre er dann mittels einer Revision bis zum Bundesgerichtshof gelangt, der als letzte Instanz die nötige juristische Klarheit hätte bringen können. Die Branche zumindest sollte sensibilisiert sein – die zentrale Disposition ausländischer Fahrer ist riskant. Unternehmen sollten sich deshalb ein sicheres rechtliches Standbein schaffen, um nicht ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft zu geraten. Kathrin Petersen Redakteurin

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