Berlin. Trotz umfassender Expertenkritik will die große Koalition an der gesetzlichen Beschleunigung von Planungsverfahren für Verkehrsbauten festhalten. „Wir machen Bauen in Deutschland einfacher“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, am Mittwoch nach der Anhörung von Juristen und Verbänden zum schwarz-roten Gesetzentwurf. Planungsprozesse würden gestrafft und beschleunigt. Auch die Verkürzung des Rechtsweges auf nur noch die eine Instanz des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts bedeute Verlässlichkeit. Gegen diese Verkürzung hatte in der Anhörung auch der Präsident des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, Eckart Hien, erhebliche verfahrens- und verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. „Bereits jetzt ist absehbar, dass die Zuweisung aller Verkehrsflughäfen im Bundesgebiet an das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zu einer deutlichen Belastungszunahme führen wird“, beklagte Hien. Dies führe kaum zu der beabsichtigten gerichtlichen Beschleunigung von Verfahren. „Die weitaus meiste Zeit beansprucht nicht das Gerichts-, sondern das Planungsverfahren“, so der Bundesrichter Auch entspreche es nicht föderalem Zuständigkeitsverständnis, dass ein Bundesgericht erst- und letztinstanzlich und verbindlich über die Anwendung und Auslegung von Landesrecht entscheidet, sagte Hien. Planfeststellungsbeschlüsse würden von Landesbehörden erlassen. Dabei sei Landesrecht anzuwenden, vor allem im Natur- und Denkmalschutz sowie im Wasser-, Wege- und Regionalplanungsrecht. Beckmeyer meinte: „Bisher ist die Verfahrensdauer in Deutschland viel zu lang.“ Das habe die Anhörung ergeben. Während das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzliche Verfahren in 7,8 Monaten abschließe, liege der Durchschnitt bei allen Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen der Länder bei rund 20 Monaten. Die Bundesregierung hat 86 große Verkehrsvorhaben benannt, für die ausschließlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein soll. Das federführende Bau- und Verkehrsministerium erhofft sich davon besonders auch bei Verkehrsflughäfen eine schnellere Durchsetzung ihrer Bauvorhaben gegen Einsprüche von Bürgern und Umweltschützern. Auch andere Vorschriften des Gesetzes sollen dazu beitragen, besondere Verkehrsengpässe zu beseitigen. So wird die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen von fünf auf zehn Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um fünf Jahre ausgedehnt. Betriebsgenehmigungen zum Beispiel für Verkehrsflughäfen sollen sofort vollzogen und nicht durch Klagen aufgehalten werden können. (dpa/sb)
Koalition hält an Verkehrsprojektbeschleunigung fest
Kritik vom Bundesverwaltungsgericht: Verfahrens- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen Verkürzung des Rechtsweges