Kassel. Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine erste Klage gegen die Sperrung nordhessischer Bundesstraßen für den durchgehenden Lastwagenverkehr abgewiesen. Der Betreiber eines Tankstellen- und Rasthofbetriebs aus Bad Sooden-Allendorf hatte in einem Eilverfahren Umsatzeinbußen geltend gemacht, wie das Gericht heute mitteilte. Außerdem sah sich der Betreiber in seinen Grundrechten auf Eigentum und Berufsfreiheit verletzt. Nach Urteil des Gerichts muss er die Sperrung zum Lärmschutz aber hinnehmen. (dpa/tbu)
Klage gegen Straßensperrung für Transit-LKW abgewiesen
Betreiber einer Tankstelle hatte in einem Eilverfahren Umsatzeinbußen geltend gemacht