Potsdam. Das brandenburgische Finanzministerium arbeitet an einer Rechtsverordnung, wonach die Zulassung von Kraftfahrzeugen bei ausstehenden KFZ-Steuern verweigert werden kann. Die Rechtsverordnung soll noch im Frühjahr in Kraft treten. Dem Entwurf zufolge soll die KFZ-Zulassung nur noch dann erteilt werden, wenn der Fahrzeughalter der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung von einem Konto eines inländischen Kreditinstituts erteilt. Zudem werde kein Fahrzeug zugelassen, falls der Antragsteller bei den Finanzämtern in Brandenburg noch Rückstände aus der KFZ-Steuer habe. Die Gesamteinnahmen aus der KFZ-Steuer lagen dem Ministeriumssprecher Ingo Decker zufolge im vergangenen Jahr bei 266 Millionen Euro. Die Summe der Außenstände beliefen sich dabei auf acht Millionen Euro. Diese verteile sich auf rund 37 000 Einzelfälle. Das seien durchschnittlich etwa 210 Euro je Fall. Bei so geringen Einzelsummen stehe der Aufwand einer Vollstreckung in einem ungünstigen Verhältnis zum Ertrag. Von der neuen Rechtsverordnung erhofft sich das Ministerium eine bessere Zahlungsmoral ohne großen bürokratischen Aufwand. (dpa/tbu)
Keine Zulassung bei KFZ-Steuerschuld
In Brandenburg soll eine neue Rechtsverordnung die Zahlungsmoral von Fahrzeughaltern verbessern