München. Der bayrische Verkehrsminister Otto Wiesheu hat in einer Mitteilung darauf hin gewiesen, dass in der Kraftfahrzeugzulassung ab 4. Oktober 2005 bundesweit neue Fahrzeugdokumente eingeführt werden. Der bisherige Fahrzeugschein wird durch das Zulassungsdokument Teil I und der Fahrzeugbrief durch das Zulassungsdokument II ersetzt. „Die bisher ausgegebene deutschen Fahrzeugbriefe und -scheine müssen nicht umgetauscht werden“, so Wiesheu. Die Papiere behielten ihre Gültigkeit, bis sie entweder wegen Verkauf des Fahrzeugs, technischer oder persönlicher Änderungen ohnehin neu angefertigt werden müssen, Dabei gelte der Grundsatz der Einheit der Fahrzeugdokumente: Wenn ein Dokument erneuert werden muss, ist auch das andere Dokument neu auszufertigen. (tbu)
Keine Umtauschpflicht für alte Fahrzeugbriefe und KFZ-Scheine
Ab dem 4. Oktober 2005 tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft, wonach bundesweit neue Fahrzeugdokumente eingeführt werden