Brüssel. Die schweizerischen Transporteure werden bei Wareneinfuhren in die Gemeinschaft von der Voranmeldepflicht befreit, wie sie der neue EU-Zollkodex vorsieht. Darauf einigten sich die EU und die Eidgenossenschaft. Ihre Behörden wollen im Gegenzug ihre Zollregeln ebenfalls nicht verschärfen. Nach dem aktualisierten Zollkodex müssen ab 1. Juli 2009 EU-Ex- und Importe über das elektronische Zollsystem vorangemeldet werden. Die Frist dafür beträgt für den Güterkraftverkehr eine Stunde, für die Bahn zwei Stunden, für Seecontainer 24 Stunden und für Luftfracht eine halbe Stunde. Für EU-Unternehmen, die den Titel „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (ZWB) erwerben, wird die Zollabfertigung vereinfacht. Die Schweiz will diesen Status ebenfalls einführen. Ihre Fuhrleute hatten befürchtet, dass die neuen EU-Schutzauflagen die Zollabfertigung an Grenzübergängen weiter verzögern. Mit dem formellen Abschluss der Vereinbarung wird im Herbst gerechnet. Damit wäre auch im kleinen Grenzverkehr und bei kurzfristigen Eillieferungen eine schnellstmögliche Zollabfertigung garantiert. (dw)
Keine schärferen EU-Zollregeln für die Schweiz
Bei Wareneinfuhren in die EU sind schweizerische Transporteure von der Voranmeldepflicht befreit