Hochwasserschaden am Fahrzeug - das zahlt die Versicherung

22.08.2002 14:01 Uhr

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft klärt auf

Durch die Hochwasserkatastrophe sind bei vielen Transportunternehmern große Schäden nicht nur an Gebäuden, sondern auch an Fahrzeugen entstanden. Viele Betroffenen wissen nicht, ob die Versicherung zahlt. Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat, kann sich glücklich schätzen. Er bekommt den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeuges ersetzt. Dazu wird ein Gutachten über Alter und Laufleistung erstellt. Auf einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung bleibt der Betroffene jedoch sitzen. Ein Versicherungsfall hinterlässt bei vielen Haltern aber die Angst vor einer Zurückstufung. Die ist im Falle einer Vollkaskoversicherung aber unbegründet. Sie beinhaltet sozusagen eine Teilkaskoversicherung, für die es keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt. Deshalb wird auch nicht zurückgestuft. Die entstandenen Schäden sollten der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Angaben in der Schadenmeldung müssen immer wahrheitsgetreu sein. Wer bewusst falsche Angaben macht, um mehr Geld zu bekommen, kann am Ende leer ausgehen, denn die Versicherung wird von ihrer Leistungspflicht befreit. Sind die Versicherungspapiere nicht auffindbar, kann man sich unter 0180 / 25026 an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Der kann anhand des Nummernschildes die eigene Versicherung ausfindig machen. Die Versicherung wird dann in aller Regel eine Kopie des Versicherungsscheines anfertigen und dem Kunden zukommen lassen. [weiter]

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