Berlin. Das Bundesverkehrsministerium und die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass vor Bekanntgabe der geplanten Mauterhöhung zunächst die Harmonisierungszusage des noch ausstehenden Betrags von 350 Millionen Euro jährlich konkretisiert werden soll. Dazu sucht Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee das Gespräch mit den Branchenverbänden. Nach jahrelangen ergebnislosen Gesprächen zeichnet sich jetzt eine Schließung dieser Lücke durch Kleinbeihilfen, so genannte „De-minimis“, ab. Dabei handelt es sich um Zahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren, die nicht vorab von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) lotet derzeit mit dem Verkehrsministerium die möglichen Fördertatbestände aus. Erörtert werden Beihilfen etwa in Sicherheit und Umweltschutz. Direkte Investitionen in LKW können nicht gefördert werden. BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt kann sich Zuschüsse zum Beispiel beim Kauf von Spanngurten oder Verrutschmatten vorstellen. „Pro Fahrzeug muss die jährliche Fördermaßnahme bei mindestens 1000 Euro liegen, damit die Harmonisierungszusage erfüllt wird“, betonte Schmidt im VR-Gespräch. Im Ergebnis seien zwischen zehn bis 20 verschiedene Kleinbeihilfen vorstellbar, erläuterte der BGL-Hautgeschäftsführer. (jök)
Harmonisierung: Tiefensee sucht den Dialog mit dem Gewerbe

Finanzierung der Mautausgleichszahlung über Kleinbeihilfen: BGL fordert jährliche Fördermaßnahme von mindestens 1000 Euro pro Fahrzeug