Nürnberg/Berlin. Die Lokführer bei der Deutschen Bahn dürfen vorerst nicht streiken. In einem Eilverfahren verhängte das Arbeitsgericht Nürnberg ein bundesweites Streikverbot gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Eigentlich wollte die GDL am Donnerstag mit einem vierstündigen Streik den Güterverkehr in Deutschland lahmlegen. Das Arbeitsgericht wird am Freitag über den Widerspruch der Lokführergewerkschaft GDL gegen die einstweilige Verfügung gegen Streiks im Güter- und Personenfernverkehr verhandeln. Sollte das Arbeitsgericht das von der Bahn erwirkte Streikverbot aufheben, sehe die GDL dennoch von dann wieder möglichen Streiks im Güter- und Personenfernverkehr bis einschließlich Sonntag ab, teilte die Gewerkschaft am Mittwoch in Frankfurt mit. Den Antrag auf Einstweilige Verfügung hatten zwei Bahntöchter gestellt: die für den Güterverkehr zuständige Gesellschaft Railion Deutschland und die DB Fernverkehr AG. Das Gericht gab ihnen mit der Begründung Recht, dass ein Streik der GDL gegen das Prinzip der Arbeitskampfparität verstoße. Außerdem wäre jeder Streik zur Durchsetzung eines eigenständigen Tarifvertrags für Lokführer und Zugbegleiter „unverhältnismäßig und rechtswidrig“, so das Gericht. Ein Ausstand würde nicht nur der Bahn, sondern der gesamten Volkswirtschaft schaden, besonders während der Hauptreisezeit. Die GDL hält das vom Nürnberger Arbeitsgericht verhängte Streikverbot für verfassungswidrig. „Für uns ist nicht vorstellbar, dass ein deutsches Gericht einer Gewerkschaft das grundgesetzliche Recht zu Arbeitskämpfen versagt. Das sehen wir nicht ein“, sagte Schell. Zudem sei es „lächerlich“, dass das Gericht bei seinem Streikverbot im Güterverkehr mit der Hauptreisezeit argumentiert habe. Die GDL erwarte, dass ihr Widerspruch in Nürnberg mit der gleichen Eile behandelt werde wie der Antrag der Bahn. „Wir sind guter Hoffnung, dass das Recht die Oberhand behält.“ Auch Transnet-Chef Norbert Hansen äußerte sich kritisch zur Gerichtsentscheidung. Fragen des Streikrechts sollten nicht vor Gericht geklärt werden. „Das stört die Tarifautonomie und die Sozialpartnerschaft in Deutschland. Es wäre besser, solche Fragen am Verhandlungstisch zu klären. Leider ist vom Vorstand der Bahn AG aber dieser Weg gewählt worden“, sagte Hansen. (dpa/tr)
Güterverkehr: Gericht verbietet Streik
Das Arbeitsgericht Nürnberg untersagt den Streik im Güterverkehr - Gewerkschaft geht in Berufung