Berlin. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hält an seiner Blockade der Mindestlohn-Pläne von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) fest. Die Gesetzesentwürfe würden solange nicht ins Kabinett kommen, bis die eindeutigen Vorstellungen seines Hauses berücksichtigt worden seien: „Ohne dass die durchgesetzt sind, gibt es keine Zustimmung“, sagte Glos heute in Berlin. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer wies darauf hin, dass die Ressortabstimmung über die Pläne von Scholz wegen der weiter bestehenden Differenzen in eine weitere Runde geht. Das Bundesarbeitsministerium hatte zugesagt, die Einwände von Glos zu prüfen und weitere Gespräche angekündigt. Bis Ende März können Branchen sich bei Scholz melden, um in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden. „Ich wünsche mir natürlich nicht allzu viele Anträge“, sagte Glos. Der Eindruck, in der Union gebe es Streit über die Haltung zu Mindestlöhnen, sei falsch. Die Grünen kündigten an, die Gesetzentwürfe von Scholz in den Bundestag einzubringen. „Dann werden die parlamentarischen Mehrheiten über Mindestlöhne entscheiden“, sagte die Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer. Die Unions-Fraktion sieht sich nach den Worten ihres Geschäftsführers Norbert Röttgen (CDU) durch das jüngste Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Postmindestlöhnen in ihrer Skepsis gegenüber staatlich festgesetzten Lohnuntergrenzen bestätigt. SPD-Fraktionschef Peter Struck sieht dagegen keinen Grund für eine rechtliche Beanstandung. „Das Gesetz ist in Ordnung. Wir werden die rechtliche Bestätigung erfahren“, sagte er vor der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion. Für die Berliner Verwaltungsrichter ist es rechtswidrig, dass die Verordnung von Scholz auch einen Mindestlohn für Arbeitnehmer vorschreibe, für die es bereits eine tarifvertragliche Regelung gibt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Scholz Rechtsmittel einlegte. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla billigte überraschend nach einer CDU-Präsidiumssitzung das Vorgehen von Scholz. Er teilte dessen Ansicht, das Verwaltungsgericht habe eine andere Rechtsansicht vertreten als Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht. Die Wettbewerber der Deutschen Post drohten Scholz unterdessen mit einer Schadenersatzforderung in Millionenhöhe, sollte die Verordnung zum Post-Mindestlohn nicht außer Vollzug gesetzt werden. Solange gerichtlich nicht geklärt sei, ob der Mindestlohn für Briefdienste zulässig ist, müsse Scholz das Vorhaben ruhen lassen. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte den Eingang des Schreibens, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte. Die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Andrea Kocsis, geht wie Scholz und Struck davon aus, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes in der nächsten Instanz fällt. „Wir betrachten das jetzt nur als ein Störfeuer“, sagte Kocsis im „Deutschlandradio Kultur“. (dpa)
Glos will weitere Mindestlohn-Pläne blockieren
Nachbesserungen gefordert: Bundeswirtschaftsminister verweigert SPD-Plänen seine Zustimmung