Gläubigerschutz für Eurotunnel

02.08.2006 16:16 Uhr
Gounon
© Foto: eurotunnel

Insolvenz des Unternehmens vom Tisch – Schulden in Höhe von neun Milliarden Euro

Paris/Frankreich. Das Handelsgericht in Paris hat der hoch verschuldeten Betreibergesellschaft des britisch-französischen Eurotunnels Gläubigerschutz gewährt. Das Gericht entschied heute erwartungsgemäß, das entsprechende Verfahren auf den Weg zu bringen. Damit kann der Verkehr unter dem Kanaltunnel weiter fließen. Eurotunnel will sein Konsolidierungsprogramm fortsetzen, ohne die Forderungen der Gläubiger fürchten zu müssen. Eine Insolvenz des mit mehr als neun Milliarden Euro verschuldeten Unternehmens ist damit zunächst vom Tisch. Das Gericht setzte eine sechsmonatige „Beobachtungszeit“ fest, wobei Forderungen an Eurotunnel innerhalb von zwei Monaten bekannt gegeben werden müssen. Buchstäblich bis zur letzten Minute hatten Unternehmensführung und ein Teil der Gläubiger versucht, einen Kompromiss zu finden. Eurotunnel-Chef Jacques Gounon hatte nochmals klargemacht, dass eine Sanierung der Gesellschaft unabdingbar sei. Der Gläubigerschutz sei die „letzte Etappe“ auf dem Weg zu Abkommen zwischen beiden Parteien. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gläubigerschutz hatte Gounon zuvor gesagt, er verstehe nicht, warum Gläubiger wie die Deutsche Bank ihre „unvernünftigen“ Forderungen aufrechterhalten konnten angesichts der Verantwortung gegenüber den 2300 Beschäftigten und den 800.000 Aktionären. Im Mai hatten sich Gläubiger zum Verzicht von 54 Prozent ihrer Außenstände in Höhe von mehr als neun Milliarden Euro aus der Bauzeit des Tunnels bereit erklärt. Im ersten Halbjahr 2006 hatte Eurotunnel seinen Umsatz leicht verbessert. Der Umsatzerlös stieg um zwei Prozent auf 399 Millionen Euro. Dies sei aber allein auf die höhere Fahrpreise zurückzuführen. Der Transport von Lastwagen sei um acht Prozent zurückgegangen. Zudem seien sieben Prozent weniger Personenwagen und 17 Prozent weniger Autobusse durch den Kanaltunnel transportiert worden. (dpa/tz)

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