Leipzig. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird seit Dienstag erneut über Nachtflüge auf dem Flughafen Leipzig/Halle verhandelt. Das Gericht muss über Klagen von Anwohnern entscheiden, die mehr Schutz vor Fluglärm einfordern. Umstritten sind nächtliche Frachtflüge und Transportflüge im Auftrag der US-Armee sowie Passagierflüge am späten Abend und frühen Morgen. Eine Urteilsverkündung bereits am Dienstag werde nicht erwartet, sagte eine Gerichtssprecherin. Beide Seiten rechnen mit einem Termin für die Urteilsverkündung eher in den kommenden Wochen. Unstrittig ist, dass die Post-Tochter DHL ihre rund 120 Starts und Landungen pro Nacht mit Maschinen, die Expressgüter befördern, auch weiter absolvieren darf. Das hatte das Gericht bereits in seinem Urteil vom November 2006 festgelegt. Bundesverwaltungsrichter Stephan Gatz sagte dazu am Beginn der Verhandlung: „Eine Hoffnung auf lärmfreie Nächte muss sich hier niemand machen.“ DHL hatte im März ihr Drehkreuz für Frachtflüge von Brüssel nach Leipzig verlegt. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Stefan Paetow ist noch unklar, ob über zivile Flügen im Auftrag der US-Armee entschieden werden muss. Sie seien möglicherweise durch frühere Planungen genehmigt und nicht durch die letzten Beschlüsse, über die nun verhandelt werde. Der Anwalt der Anwohner, Wolfgang Baumann, erwiderte, ein militärischer Nutzen des Flughafens sei nie geplant gewesen und unzulässig. „Das Gesicht dieses Flughafens hat sich verändert.“ Der Flughafen ist Zwischenstation für US-Streitkräfte aus Krisengebieten im Nahen Osten und Asien auf dem Weg in die Heimat. Gestritten wurde in der Verhandlung auch über Randzeiten für Passagierflüge. Dem Gericht zufolge ist vor allem über die Flugzeiten zwischen 22.00 Uhr und 23.30 Uhr und 5.30 Uhr und 6.00 Uhr zu entscheiden. Der Anwalt der zuständigen Leipziger Behörde, Siegfried de Witt, argumentierte, für die Anschlussflüge von Drehkreuzen wie Frankfurt seien die späten Landezeiten in Leipzig/Halle unbedingt nötig, weil sich häufig schon vorher Verspätungen ergäben. Außerdem sei ein wirtschaftlicher Betrieb für Touristenflüge in Feriengebiete nur möglich, wenn der tägliche Flugbetrieb mindestens 18 Stunden betrage, also von 5.30 Uhr bis 23.30 Uhr reiche. Die Gegenseite bezeichnete diese Rechnung als falsch. Auch mit einer kürzeren täglicher Flugzeit seien Ziele wie Mallorca mehrfach am Tag erreichbar. Rechtlich gesehen richten sich die Klagen gegen die ergänzte Planfeststellung des Regierungspräsidiums Leipzig (RP). Die klagenden Anwohner wollen erreichen, dass - abgesehen von Expressfrachtflügen - ein allgemeines Flugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt. Dies ist ihrer Meinung nach der einzige Weg, gesundheitsgefährdenden Fluglärm in der Nacht einzudämmen. Der Flughafen, Wirtschaftsverbände und die Städte Leipzig und Halle betonen hingegen, die umstrittenen Flüge seien wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Es ist das zweite Mal, dass sich das Gericht mit dem Streit befassen muss. Im November 2006 hatten die Leipziger Richter die bis dahin geltende uneingeschränkte 24-Stunden-Betriebserlaubnis gekippt. Das RP Leipzig ergänzte daraufhin den Planfeststellungsbeschluss. (dpa)
Gericht verhandelt über Nachtflüge in Leipzig/Halle
Anwohner und Flughafen Leipzig streiten vor Gericht, umstritten sind nächtliche Frachtflüge von DHL