Karlsruhe. Kleintransporter über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind auf Autobahnen grundsätzlich dem Tempolimit von 80 km/h für Lastwagen unterworfen. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klar. In dem verhandelten Fall war ein Fahrer eines Mercedes-Benz Sprinters mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen auf der Autobahn in eine Radarkontrolle geraten. Die Bußgeldbehörde verhängte daraufhin eine Geldbuße sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Von diesem Vorwurf sprach ihn das Amtsgericht Freiburg zunächst frei, weil es der Auffassung war, das Fahrzeug sei entsprechend seiner Zulassung "PKW geschlossen" als PKW einzuordnen, so dass hierfür keine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung gelte. Das sahen die OLG-Richter anders: Nach ihrer Ansicht kommt es für die Einordnung eines Fahrzeuges als PKW bzw. LKW im Sinne der StVO nicht auf die ausgestellten Fahrzeugpapiere an. Vielmehr sei hierfür "allein auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs abzustellen". (pad) Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss vom 25.08.2004 Az: 2 Ss 80/0
Für Kleintransporter über 3,5 Tonnen gilt Tempo 80
Kleintransporter stehen im Kreuzfeuer bei den Verkehrssicherheitsexperten. Ein Urteil stellte jetzt ein grundsätzliches Tempolimit fest