Frankfurter Nachtflugverbot: SPD verlangt Rücknahme des Revisionsantrags

21.12.2009 09:24 Uhr
Flugzeug
Hessens Ministerpräsident Koch plädiert für Ausnahmen beim Nachtflugverbot in Frankfurt
© Foto: Martin Oeser/ ddp

Streit um das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen: Hessens Ministerpräsident Koch plädiert für Ausnahmen

Wiesbaden. Im Streit um das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen hat die SPD Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) erneut „kaltblütigen Wortbruch“ vorgeworfen. Die Landtags-Fraktion der Sozialdemokraten forderte die Landesregierung am Samstag auf, ihren Antrag auf Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zurückzuziehen. Der VGH hatte den Ausbau bestätigt. Die im Planfeststellungsbeschluss – einer Art Baurecht für große Projekte – erlaubten 17 Nachtflüge von 23.00 bis 5.00 Uhr hatte das Gericht aber verworfen. Daraufhin hatte Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angekündigt. Die SPD argumentierte, dass allen Beteiligten und Betroffenen in der Rhein-Main-Region zehn Jahre lang zugesichert worden sei, dass eine neue Landebahn nur komme, wenn die zusätzlichen Belastungen am Tage durch Ruhe in der Nacht von 23.00 bis 5.00 Uhr ausgeglichen würden. Dieses Versprechen müsse nun auch umgesetzt und daher auf eine Revision gegen das Urteil des VGH durch das Land Hessen verzichtet werden. Es gehe um die Glaubwürdigkeit von Politik und um das Vertrauen in politische Prozesse. Ministerpräsident Koch verwahrte sich unterdessen in einem Gespräch mit der „Frankfurter Neuen Presse“ gegen den Vorwurf des Wortbruchs: „Nein, ich habe mein Wort nicht gebrochen, indem wir Revision einlegen. Aber ich bin nun mal als Ministerpräsident an Recht und Gesetz gebunden.“ Ihm gehe es allein um schnelle Rechtssicherheit. Koch bezog sich auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Flughäfen Leipzig und Berlin. „Diese Rechtsprechung sagt eindeutig, dass die Luftverkehrsgesellschaften auch ein Recht haben, das man nicht völlig ignorieren kann.“ Daher müsse zwischen dem Lärmschutz einerseits und den wirtschaftlichen Interessen andererseits abgewogen werden. Diese Urteile hätten ein absolutes Nachtflugverbot unmöglich gemacht. Im Prinzip bleibe es aber auch in Frankfurt beim Nachtflugverbot – allerdings mit einigen Ausnahmen, sagte Koch dem Blatt: „Möglicherweise in einstelliger Zahl.“ (dpa)

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