Bilder und Videos von Mitarbeitern sind fester Bestandteil vieler Social‑Media‑Strategien – rechtlich jedoch eine heikle Angelegenheit. Denn ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen Arbeitgeber keine Aufnahmen erstellen oder veröffentlichen. Neben DSGVO und BDSG spielt auch das Kunsturhebergesetz eine zentrale Rolle. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen an Einwilligungen gelten, warum Freiwilligkeit entscheidend ist und was passiert, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Klar wird: Wer rechtliche Risiken vermeiden will, muss den Einsatz von Mitarbeiterfotos sauber regeln.
Dieser Inhalt gehört zu
Als VerkehrsRundschau-Abonnent haben Sie kostenfreien Zugriff.
VerkehrsRundschau plus ist DAS Profiportal für Transport, Logistik & Spedition. Mehr Infos finden Sie
hier!