Bildrechte im Betrieb: Regeln für Fotos und Videos

09.06.2026 12:15 Uhr
Mitarbeiterfotos
Egal, ob Facebook oder Unternehmenswebseite: Betriebe dürfen nicht einfach Fotos von Mitarbeitenden ins Netz stellen
© Foto: apichat/stock.adobe.com

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Und es hilft, den Arbeitsalltag im Betrieb aufzuzeigen. Doch wenn Unternehmen mithilfe von Mitarbeitern für sich werben möchten, ist einiges zu beachten.

Bilder und Videos von Mitarbeitern sind fester Bestandteil vieler Social‑Media‑Strategien – rechtlich jedoch eine heikle Angelegenheit. Denn ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen Arbeitgeber keine Aufnahmen erstellen oder veröffentlichen. Neben DSGVO und BDSG spielt auch das Kunsturhebergesetz eine zentrale Rolle. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen an Einwilligungen gelten, warum Freiwilligkeit entscheidend ist und was passiert, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Klar wird: Wer rechtliche Risiken vermeiden will, muss den Einsatz von Mitarbeiterfotos sauber regeln.
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