Flughafen Leipzig/Halle kann ausgebaut werden

20.05.2005 15:22 Uhr

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Bürgerinitiative. Ausbau ist Grundlage für DHL-Ansiedelung

Leipzig. Der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zu einem Drehkreuz im Luftfrachtverkehr kann wie geplant beginnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Damit blieb eine Klage von Gegnern des Projekts im richtungweisenden Eilverfahren erfolglos. Der zuständige 4. Senat sah keine Hindernisse für den Bau einer neuer Start- und Landebahn Süd. Das rund 290 Millionen Euro teure Projekt mit 24-Stunden-Betrieb ist die Grundlage für die Ansiedlung der Post-Tochter DHL. Bis 2008 sollen mehr als 10 000 Arbeitsplätze entstehen. „Nun haben wir Planungssicherheit und können mit den Arbeiten loslegen“, sagte DHL-Sprecher Manfred Hauschild. Flughafenchef Eric Malitzke zeigte sich hoch erfreut: „Es geht sofort los.“ Die Vergabeverfahren seien vorbereitet und würden jetzt gestartet. Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) meinte, „es ist für die gesamte Metropolregion Mitteldeutschland von enormer Bedeutung“. Leipzigs Wirtschaftsdezernent Detlef Schubert (CDU) sprach sich dafür aus, über DHL hinaus Firmen der Branche zu akquirieren. „Wir sehen die Chance in den kommenden 10 Jahren wenigstens 20 000 Arbeitsplätze zu schaffen.“ Die Bürgerinitiative hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp erreichen wollen. Dafür sahen die Richter keine Gründe. Die öffentlichen Interessen für das Ausbauvorhaben seien so gewichtig, dass der zu erwartende nächtliche Fluglärm hinzunehmen sei. Ausschlaggebend waren für das Gericht insbesondere die Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze und die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Der Neubau der Start- und Landebahn Süd mit Drehung und Verlängerung auf 3600 Meter sei erforderlich, um das zu erwartende Luftverkehrsaufkommen abzuwickeln. Laut Gericht ist möglicherweise im Hauptsacheverfahren zu klären, ob die bisher vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen ergänzt werden müssen. Einwände gegen das bisherige Konzept rechtfertigten jedoch keinen Baustopp. Ein Termin für das weitere Verfahren steht nach Angaben eines Sprechers noch nicht fest. Das Bundesgericht ist in erster und letzter Instanz zuständig, weil es sich bei dem Bauvorhaben um ein Verkehrsprojekt Deutsche Einheit handelt. (dpa)

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