Flexible Personalpolitik
In Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Arbeitgeber können ihre Angestellten hier leichter kündigen. Dennoch müssen sie zahlreiche Regeln beachten.
In Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Arbeitgeber können ihre Angestellten hier leichter kündigen. Dennoch müssen sie zahlreiche Regeln beachten.