Firmen-Lkw: Wer sündigt, zahlt

11.09.2001 16:32 Uhr

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Bußgelder von Mitarbeitern zu bezahlen, wenn diese mit dem Firmen-Lkw gegen eine Verkehrsregel verstoßen.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Bußgelder von Mitarbeitern zu bezahlen, wenn diese mit dem Firmen-Lkw gegen eine Verkehrsregel verstoßen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Kiel in einem Urteil (Az.: 4 Sa 450/99). Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch das Bundesarbeitsgericht in einem anderem Fall (AZ.: 8 AZR 465/00). Die Urteile sind in der ADAC-Rechtszeitschrift DAR 2001, S. 328 und S. 423 nachzulesen. Der Arbeitgeber ist zwar gesetzlich zum Ersatz von so genannten Aufwendungen verpflichtet, aber nach Ansicht des Gerichts wird der Sinn des Bußgelds verfehlt, wenn es dritte bezahlen. Schließlich soll, wie der ADAC berichtet, diese Maßregelung demjenigen einen Denkzettel verpassen, der sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat. Deshalb zählt das Argument, dass der Arbeitgeber für Schäden aufkommen muss, die seinem Arbeitnehmer während der Arbeit zustoßen, nicht. Dasselbe gilt für die Begründung, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen zu einer kürzeren Fahrzeit führen und somit dem Arbeitgeber nützen. (tw/adac)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.