München. Ein Münchner ist mit seiner Klage gegen die zu hohe Feinstaubbelastung in seiner Wohngegend gescheitert. Der Anwohner habe keinen Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen nach dem Immissionsschutzrecht, entschied das Bayerische Verwaltungsgericht heute. Die Feinstaubbelastung sei ein umfassendes Problem, das sich nicht auf eine begrenzte, konkrete örtliche Verkehrssituation wiean der Landhuter Allee beschränkt, teilte das Gericht mit. Klagen wegen zu hoher Feinstaubwerte sind unter anderem auch in Berlin und Stuttgart anhängig. An der Messstelle an der viel befahrenen Landshuter Allee war am Ostermontag der EU-Jahresgrenzwert für Feinstaub überschritten worden. Daraufhin hatte der Anwohner per Eilantrag Stadt und Freistaat zu Gegenmaßnahmen aufgefordert. (dpa)
Feinstaubbelastung: Münchner scheitert mit Klage
Verwaltungsgericht entscheidet, dass der Anwohner keinen Anspruch verkehrsrechtliche Maßnahmen hat